Xxii. §. 4. Begründung der habsburgischen Macht in Deutschland. 43!)
schönere Reiche im Osten und Westen dazu. Jedoch geschah das
Wachsthum der habsburgischen Macht nicht so schnell und nicht in
ununterbrochener Dauer. Schon Rudolf mußte den Schmerz erle-
den, daß die Fürsten sich weigerten, seinen Sohn Albrecht zu sei-
nem Nachfolger zu erwählen. Als dann nach der kurzen und kläg-
lichen Zwischenregierung Adolf's von Nassau (1291—98) Albrecht
dennoch den Thron gewann, waren zwar alle seine Bestrebungen
darauf gerichtet, seine Hausmacht zu erweitern und sie auch in anderen
Gegenden Deutschlands zu begründen, aber ohne Erfolg. Auch die
schönen Länder Böhmen und Mähren, welche er schon in seiner Hand
zu haben meinte, mußte er in den Besitz eines andern Fürstenhauses
(Luxemburg) übergehen sehen, und erst über ein Jahrhundert später
durfte das habsburgische, durch manche schwere Führungen inzwischen
vielfach geläuterte Fürstenhaus diese Gebiete als sein Eigenthum er-
werben. Albrecht selbst erlebte noch eine empfindliche Minderung
seiner schweizerischen Hausmacht, welche in ihrer weitern Entwicklung
schon die spätere Trennung der schweizerischen Eidgenossenschaft von
Deutschland anzukündigen schien.
Was jetzt Schweiz genannt wird, wurde vor Alters theils zu
Burgund, theils zu Alemannien oder Schwaben gerechnet. Von
Schwaben, dem hohenstaufischen Herzogthum, war seit 1097 das soge-
nannte Oberalemannien abgelöst und kam an die Herzoge von Zäh-
rin gen, welche die ganze südwestliche Ecke des jetzigen Deutschland
sammt der Schweiz beherrschten. Das Haus der Zähringer starb aber
1218 aus, ohne daß wieder neue Herzoge eingesetzt wurden. Die bis-
herigen Lehensleute der Herzoge, eine Anzahl Grafen, einige Bischöfe,
Aebte und freie Städte wurden nun selbständig und erkannten nur
noch den Kaiser als ihren Oberherrn an. Die Habsburger, als erb-
liche Landgrafen des Aargau, waren zugleich Inhaber der Landvogteien
in Uri, Schwyz, Unterwalden und einigen anderen Herrschaften ant Vier-
waldstättersee. Die Bewohner dieser Gegend, welche bis auf wenige
edle Geschlechter aus unfreien Männern bestanden, versuchten es nach
König Rudolf's Tode sich von der habsburgischen Landgrafschast los-
zureißen und als freie Landgemeinden sich freie Landgerichte unter ihren
Landammännern anfzurichten, und traten deshalb zu einer Eidgenossen-
schaft zusammen. Das gelang ihnen freilich während Albrecht's Re-
gierung keineswegs nach Wunsch, aber unter der Regierung des nach-
folgenden Königs Heinrich Vii. wurden ihre Forderungen ihnen doch
größtentheils gewährt, und sie haben sie hernach gegen die erneuten
Ansprüche der Habsburger mit Glück vertheidigt. Die allbekannte Ge-
schichte von Tell's Apfelschuß und dem Landvogt Geßler hat sich
freilich bei genauerer Forschung als eine Dichtung erwiesen. Aber die
von jenem ersten Versuch einer Losreißung herbeigeführte Bewegung
in der Schweiz hat gleichwohl eine bedeutende Nachwirkung gehabt.
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TM Hauptwörter (100): [T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden]]
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Extrahierte Personennamen: Rudolf Rudolf Albrecht Albrecht Albrecht Albrecht Albrecht Heinrich_Vii Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Nassau Deutschlands Luxemburg Deutschland Burgund Schwaben Deutschland Schwyz Unterwalden
498 Xxiii. §. 7. Bekenntniß und Bündniß der Evangelischen.
davon waren die Evangelischen in Deutschland überzeugt, hatten auch
sie zu erwarten. So wie der Kaiser sich den deutschen Grenzen
näherte, machte Jedermann sich auf schweren Krieg und Verfolgung
gefaßt.
§. 7. Bekenntniß und Bündniß der Evangelischen.
Was thaten nun Luther und seine Freunde, was thaten die Für-
sten und Städte, die ihm anhingen, als der mächtige Kaiser mit der
entschiedenen Absicht, sie zu verderben, über die Alpen daherzog? For-
derten sie mit feurigen Worten zum Widerstand auf, riefen sie ihre
Freunde und Genossen zum Kampf für die heiligsten Güter, für die
Freiheit der Predigt, für die Reinheit der Lehre? Nichts weniger.
Sie erklärten: um des Glaubens willen dürfe man nicht zu den Waf-
fen greisen, man müsse die Noth und den Schaden tragen. Der
Kurfürst von Sachsen war entschlossen, dem Kaiser sein Land zu öffnen,
und ihn darin nach Willkür verfahren zu lassen. Das war auch die
Meinung des Markgrafen von Brandenburg, der Stadt Nürnberg
und der anderen evangelischen Fürsten und Städte. Man hatte zwar
schon längst daran gearbeitet, sich näher zu verbinden, sich zu gemein-
samem Widerstand zu rüsten, besonders der feurige Landgraf Philipp
von Hessen hatte sehr dazu gedrängt. Aber jetzt, da der Kaiser er-
scheint, der rechtmäßige Oberherr, läßt man alle kriegerischen Gedan-
ken fahren. Man tritt zusammen, ja, man beräth sich, aber nicht
über Vertheidigungsanstalten, über Stellung von Mannschaft, Befe-
stigung von Schlössern, sondern über die Ausarbeitung einer kleinen
Schrift, über die Feststellung einer Reihe von Artikeln, über die Un-
terzeichnung eines Bekenntnisses, welches Melanchthon unter Luther's
Zustimmung ausgeschrieben, und welches nun die Fürsten von Sachsen
Hessen, Lüneburg, Anhalt und Brandenburg nebst etlichen Städten
sich aneigneten und Unterschrieben. Das ist die berühmte augs-
burgische Confession, das noch heute zu Recht bestehende Be-
kenntniß der evangelischen Christenheit, nebst Luther's Katechismus der
wertheste Eckstein der lutherischen Kirche. Sie ward am 25. Juni
1530 auf dem Reichstage zu Augsburg vor Kaiser und Reich feier-
lich verlesen, und von Allen, welche der Wahrheit die Ehre gaben,
mit größter Theilnahme und Beifall ausgenommen. Die Katholischen
konnten sie nicht widerlegen, obwohl sie es versuchten. Sie gaben es
bald auf, wider das Schwert des Geistes, wider das Wort Gottes
mit gleichen Waffen zu kämpfen; sie griffen schnell zu einer andern
Widerlegung — durch Gewalt. Zwar nicht die Mehrzahl der
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Jedermann Philipp
von_Hessen Philipp Melanchthon
610 Xxv. §. 9. Deutschlands Elend, Schmach und Knechtschaft.
zelner Reichsstände für die Gewährung etlicher leerer Formalitäten
bewilligte. Der Kaiser konnte also weder über Geld noch über die
Soldaten des Reichs verfügen. Jeder Landesherr, und wäre es auch
ein noch so kleiner Abt oder Graf gewesen, mußte erst um seine
Zustimmung gefragt werden, wenn er auch nur einen einzelnen Sol-
daten oder ein paar Gulden für Reichszwecke hergeben sollte. Solche
Zustimmung aber erfolgte fast niemals, oder wenn sie erfolgte, so doch
nicht einstimmig und nicht aufrichtig und wirksam. Die deutsche
Reichsarmee, buntscheckig wie eine Narrenjacke, großentheils aus
zusammengelaufenem, nicht im mindesten eingeübtem Gesindel, wohl
gar aus Zuchthäuslern bestehend, unverpflegt, von keinerlei gemein-
samem Interesse beseelt, in sich selbst zerrissen, feindselig, mißtrauisch
wie die Landesherren selber, war schon zum Sprichwort geworden für
Jung und Alt. Mit der Finanzwirthschaft stand es so schlecht,
daß, als endlich einmal etliche tausend Gulden bewilligt waren, um
ein neues Justizgebäude für das Reichskammergericht aufzuführen, nach
vierzehn Jahren erst etliche kleinere Staaten angefangen hatten, etliche
hundert Gulden einzuzahlen. Nicht minder sprichwörtlich war das R e i ch s-
kammergericht zu Wetzlar selber geworden, ein Gericht, welches
alle Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Reichsstanden oder zwi-
schen den Fürsten und ihren Unterthanen entscheiden sollte, und wel-
ches in seinem Schlendrian 63,000 Processe ruhig hatte liegen und
in Vergessenheit begraben^, lassen, überhaupt nur mit solchen Pro-
cessen sich beschäftigte, wo die Parteien sehr drängten und viel Geld
gaben. Und auch dann wurde gewöhnlich das Urtheil erst fertig,
wenn Kläger und Verklagte sammt ihren Erben gestorben waren und
Niemand mehr ein Urtheil haben wollte. Denn Niemand führte
die Aufsicht, und wenn ja einmal durch den Reichstag eine Unter-
suchung angestellt wurde, so schlug man wohl die Hände zusammen
über die Masse von Bestechungen, Unterschleifen, Nichtswürdigkeiten und
Ungerechtigkeiten, aber anders wurde es darum doch nicht. Die grö-
ßeren Fürsten bekümmerten sich überhaupt nicht mehr um das Reichs-
kammergericht, hatten auch zum Theil das Recht, daß ihre Untertha-
nen sich an kein fremdes Gericht mehr wenden durften. Wer sich
selbst mächtig genug fühlte, that längst, als ob kein deutsches Reich
mehr eristirte. Der Reichstag endlich, der seit 1663 Jahr aus,
Jahr ein in Regensburg versammelt war, hatte nichts zu thun. Was
die größeren Fürsten unter einander zu verhandeln hatten, daö mach-
ten sie persönlich oder schriftlich ab, ihre Gesandten in Regensburg
erfuhren von wichtigen Dingen nichts mehr. Um nun doch sich ir-
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Xxv. §. 13. Nordamerikanische Zustände. 661
einer traurigen Rohheit und Rand- und Bandlosigkeit unter. „Die
da reich werden wollen, fallen in Versuchung und Stricke" — das
hat der Amerikaner in sattsamer Weise bewiesen. Welch ein Lug-und
Trugsystem dort in der Kaufmannswelt, welch eine kolossale Schwin-
delei dort in allen Elasten der bürgerlichen Gesellschaft herrscht, da-
von sind die immerwiederkehrenden großen Handelskrisen, davon ist
der schmähliche Ausbruch eines allgemeinen Bankrotts am Ende des
Jahres 1857 ein hinlänglicher Beleg. Was in monarchischen Staaten
solchem betrügerischen Unwesen doch noch hier und da einige Grenzen
setzt, die Furcht vor obrigkeitlicher Strafe, das fällt in Nordamerika
gänzlich weg. Der dortige Republikaner sieht ja in der Obrigkeit
nichts alö seines Gleichen; er weiß Mittel genug, das Schwert der
Gerechtigkeit, wo es auf ihn herabfahren wollte, unschädlich zu machen,
und kennt keine Autorität über sich. Was man von der Bestechlichkeit
der Beamten und Richter, von der Stellenjägerei, von den Gemein-
heiten und Scandalen bei den gesetzmäßig alle vier Jahre wieder-
kehrenden Wahlen, von den Prügelscenen und Mord und Todtschlag
mitten in der Versammlung der höchsten gesetzgebenden Behörden aus
Nordamerika hört, klingt unseren deutschen Ohren fast wie Fabel.
Einer ihrer eignen Propheten sagt davon: „Was von New-Pork gilt,
das gilt von dem ganzen Lande. Reich werden ohne zu arbeiten,
das ist jetzt das große Ziel der Masse. Schöne Häuser, schöne Equi-
pagen, schöne Kleider, das sind die Triebfedern des socialen Lebens.
Für Millionen Maaren umzusetzen und Papiere zu kaufen, Patente
und Eisenbahnen auszubeuten, das ist das Hauptgeschäft von Hundert-
tausenden. Das Handwerk ruht ganz in den Händen der Einwan-
derer; diese machen unsere Ziegel, bauen und decoriren unsere Häuser,
während Jung-Amerika sich mit tollen, oft nur zu gesetzwidrigen
Dingen befaßt. Revolvers werden offen getragen und werden ohne
Scrupel angewendet. Diebe und Räuber tummeln sich in unseren
Vergnügungsorten herum. Schon kann man des Nachts nicht mehr
ohne Angst aus seinem Hause gehen und die scheußlichsten Mordthaten
spotten der Arme der Gerechtigkeit. Unsere Gefängnisse sind zu enge
geworden und von der Lynchjustiz allein ist, wie es scheint, Ret-
tung zu hoffen. Unsere Gesetze sind Spinngewebe, Geld macht Alleö,
besticht die Richter, wirbt selbst die Polizei als Helfershelfer an. Un-
terschleife und Fälschungen selbst in Staatsämtern sind an der Tages-
ordnung. Die öffentlichen Cassen müssen stark bewacht werden, und
ungestraft bricht der Dieb des Nachts in die Privathäuser. Unsere
gelehrten und wohlthätigen Institute selbst dienen schmutzigen Privat-
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158
Xii. §. 4. Spaltungen in Jerusalem.
§. 4. Spaltungen in Jerusalem.
In Jerusalem selbst, sahen wir schon, war seit der Rückkehr
aus dem Erst die größte Aengstlichkeit in Befolgung der heiligen
Tempelvorfchriften und Gebräuche wach geworden und absonderlich
die Gesetzesgelehrten hielten mit sorgsamster Strenge darüber, daß
keinerlei Neuerungen den Bestand der altheiligen Satzungen und Ge-
wohnheiten gefährden möchten. Damit der Gesetzesbuchstabe desto
sicherer gestellt sei gegen jegliche Willkür in der Praris oder in der
Deutung, so umgaben sie denselben mit einer schirmenden Mauer
menschlicher Ueberlieferungen (Aufsätzen), welche Alles, was etwa noch
der Erklärung oder nähern Bestimmung zu bedürfen schien, auf das
Genaueste ordneten und festsetzten, also, daß jede Handlung des täg-
lichen Lebens, auch die scheinbar gleichgültigste durch festabgegrenzte
Vorschriften bestimmt wurde. Diese Partei ängstlicher Buchstaben-
krämer, welche über dem äußren Wort gar bald den Geist verloren,
und ihre eignen menschlichen Satzungen höher in Ehren hielten als die
Gebote Gottes, war besonders stark vertreten unter der Classe der
Gesetzeslehrer oder Rabbi's, die jetzt neben die Priester und an
die Stelle der alten Propheten traten. Sie hatten zum Theil auch die
bürgerliche Gewalt in Händen. Denn sie waren meistens Mitglieder
des Sanhedrin, des sogenannten hohen Raths, der aus etwa 70
Personen bestand und neben dem Hohenpriester nicht bloß die kirch-
lichen, sondern auch die bürgerlichen Geschäfte zu leiten hatte. Spä-
ter nannte man diese Partei Pharisäer. Aber wir sahen schon,
daß alle ihre Satzungen doch nicht im Stande waren, die heidnischen
Einllüsse gänzlich von Jerusalem fernzuhalten. Ihnen gegenüber er-
hub eine andere Partei immer kühner ihr Haupt, die heidnisch ge-
sinnten Sadducäer, an welche sich dann auch manche ehrliche und
fromme Gegner der Buchstabenkrämerei in aller Unschuld anschlossen.
Ohne Zweifel ist es als ein Verdienst jener eifrigen Buchstaben-
krämer anzuerkennen, und dazu sind sie auch von Gott gebraucht wor-
den , daß sie den Tert der alttestamentlichen Schriften mit größter
Sorgfalt untersuchten und feststellten und mit unerbittlicher Strenge
alle eindringenden apokryphischen Schriften aus dem Kanon wegwiesen.
Aber auch die verderblichen Folgen solchen Buchstabendienstes traten
bald zu Tage. Nicht bloß wurden die Männer von freierer Richtung
geradezu abgestoßen und zum äußersten Gegensatz getrieben (die Sad-
ducäer), sondern der Buchstabendienst erwies sich alsbald als tödtend,
als die echte Frömmigkeit des Herzens erstickend, und führte ein Heu-
chelwesen bloß äußerer gesetzlicher Heiligkeit herbei, welches die innere
hochmüthige Abwendung von Gott, ja den geheimen Lasterdienst kaum
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214
Xiv. §. 8. Cäsar's Hervortretrn.
Unglaubliche in Rom geschehen, daß einer der ruchlosesten Ban-
denführer aus dem Adel der Stadt, Sergius Catilina, jahrelang
vor Jedermanns Augen mit einer ganzen Rotte Bösewichter einen Ver-
schwörungsplan betrieb zur Überwältigung des Senats und Einäsche-
rung der Stadt, zu Mord, Raub und Brand — und dennoch schritt
Niemand gegen ihn ein, bloß weil eö an rechtlichen Beweismitteln
fehlte. Ja als endlich die klarsten geschriebenen Documente und Be-
weisstücke Vorlagen und nach dem Beschluß des Senats wenigstens
die Hauptverschworenen (Catilina war schon aus der Stadt entwi-
chen) hingerichtet wurden, konnte man noch nach Jahren eine Anklage
erheben und die Strafe der Verbannung aussprechen gegen den Con-
sul, der die Hinrichtung betrieben, bloß weil er nicht alle rechtlichen
Formen dabei beobachtet hatte. Dieser Consul war der berühmte
Redner Cicero, ein redlicher Mann, der das Beste des Staats auf-
richtig wollte und von dem allgemeinen Verderben nur wenig selber
angesteckt war, ein Philosoph, welcher der Tugend nachstrebte. ■ Ihm
zur Seite standen noch andere philosophische Männer, treue Anhänger
der Republik, aber alle zu beschränkten Blickes, als daß ste hätten
fassen können, daß durch bloßes Festhalten und Wiederherstellen der
veralteten republikanischen Formen und Sitten kein neues Leben dem
verrotteten Volke eingehaucht werden könnte. An ihrer Spitze stand
der ehrenwerthe Cato, jenes strengen Urgroßvaters würdiger Nach-
folger, aber gebildeter, vielseitiger, geistig und sittlich tüchtiger als er.
An diese damals am meisten in Rom hervorragenden Männer meinte
Pom pejus sich anlehnen zu müssen, da er nach seiner Rückkehr er-
kannte, daß er nur durch einflußreiche Verbindungen seine Machtstel-
lung sich bewahren könnte. Aber da er bald merkte, daß Cato nur
das Wohl des Staates, nicht des Pompejus suchte, Cicero aber
des Staates Vortheil wenigstens mit dem des Pompejus zu verbinden
trachtete, so suchte er andere Verbindungen auf, die ihm besser zum
Zwecke dienen möchten. Und schon stand der Mann bereit, der, zum
Begründer einer neuen Zeit für Rom und für die Völker ausersehen,
schnell die günstige Gelegenheit ergriff, um durch die Verbindung mit
dem Pompejus anscheinend dessen Einfluß zu stärken, in der That
aber sich selber die Staffel zu bauen zu der Höhe des Ruhms und
der Macht, die seit langen Jahren bereits seine Seele erfüllte. Ju-
lius Cäsar verband und verschwägerte sich mit Pompejus, und
durch Hinzuziehung des überreichen Crassus, der mit seinen
Geldkräften überall herzutreten und aushelfen sollte, entstand der erste
berühmte Dreimännerbund (Triumvirat), durch welchen etwa zehn
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182 Xiii. §. 8. Innere Entwicklung der römischen Republik.
verbunden mit unablässigen Kriegsleistungen und harten Besteuerun-
gen, herbeigeführt war, so suchten sie vor allen Dingen eine neue und
billigere Vertheilung des Ackerlandes herbeizuführen, was ihnen frei-
lich erst in sehr später Zeit vollständig gelang. Sodann aber richte-
ten die Tribunen besonders ihr Augenmerk auf die Feststellung ge-
schriebener Gesetze, durch welche die Plebejer gleiche Rechte mit den
Patriciern vor Gericht erlangen sollten. Wirklich entstanden um 450
die zwölf Gesetzestafeln der Decemvirn und gewährten die verlangte
Rechtsgleichheit. War diese gewährt, so mußte auch die letzte Schranke
zwischen Patriciern und Plebejern fallen, es mußte das Recht der
wechselseitigen Heirath zwischen beiden Theilen nachgegeben werden,
und nun konnte man endlich auch die höheren Staatsämter den mit
Patriciern verschwägerten Plebejern nicht mehr verweigern. In un-
ablässigem Vorschreiten gelangten sie in den Besitz des Consulats, der
Diktatur, endlich auch des richterlichen Prätoramts und des Censor-
amts, welches die Patricier als eine oberste Aufsichtsbehörde über das
Vermögen und die gute Sitte der Bürger ausdrücklich ihren eignen
Standeögenossen Vorbehalten hatten. Die letzten Aemter, die noch zu
erringen waren und endlich auch errungen wurden, waren die prie-
sterlichen; und damit schloß dieser merkwürdige Kampf zwischen den
beiden Tbeilen der römischen Gemeinde ab, mit dem vollständigen
Siege der Plebejer.
Man hat sich zwar gewöhnt, die älteren Zeiten der römischen Repu-
blik als eine herrliche Zeit voll Einfachheit, Nüchternheit, Gerechtigkeit
und Edelmuth anzusehen, und man muß wirklich den Römern das
Zeugniß geben, daß sie in mancher Beziehung eine sehr ehrenhafte Ge-
sinnung bewiesen, namentlich in Vergleich mit der damaligen Sittenlosig-
keit, Schwelgsucht lind Untreue der Orientalen und auch der Griechen.
Aber dadurch wird das andere Urtheil nicht aufgehoben, daß sie so
arge Egoisten waren, wie nur je unter den Heiden gefunden sind.
Gerade die Kämpfe zwischen Patriciern und Plebejern sind so voll der
schrecklichsten Beispiele solcher Eigensucht, die mit allen Mitteln der
Gewalt und List ihre vermeintlichen Rechte durchsetzen will, daß wir
ein langes Register von Frevelthaten aufstellen könnten, welche uns
durch ihre eignen Schriftsteller ausbewahrt sind. Wir erinnern nur
beispielsweise an den Coriolanus, der, wegen seines Hasses und sei-
ner grausamen Vorschläge gegen die Plebejer ans Rom vertrieben, sich
mit den Feinden verband und heraurückte, um seine eigne Vaterstadt
zu bekämpfen; ferner an den Spur ins Ca ssius, der von seinem
eignen Vater zum Tode verurtheilt wurde, weil er sich den Plebejern
günstig erwiesen; an die 200 edlen Fabier, die aus dein gleichen
Grunde von ihren Standesgenossen dem Feinde schändlich geopfert
wurden. Höher noch steigerte sich der Frevelmuth in der Ermordung
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn]]
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TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T162: [Jahr Rom Senat Plebejer Volk Gracchus Cicero Gesetz Konsul Marius], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T166: [Mann Volk Sitte Zeit Geist Tapferkeit Wesen Leben Sinn Charakter], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm]]
250 Xvi. §. 2. Verfolgungen der Christen im zweiten Jahrhundert.
Christen gemeint hatte, aber es kannte nicht ausbleiben, daß es von
feindlich gesinnten Bevölkerungen und Statthaltern gegen sie gewen-
det wurde. Und zum Beweise, daß keineswegs persönliche Feindschaft
und lasterhafte Gesinnung dazu gehöre, um die Herrscher des Welt-
reichs zur Ausrottung des Christenthums zu bestimmen, mußte es
gerade unter dem edlen Trajanus einer der edelsten und zartfüh-
lendsten Statthalter sein, Plinius in Klein-Asien, der die Christen
niit ganz besonderer Strenge verfolgte. Er hatte genaue Untersu-
chungen angestellt, hatte selbst den günstigsten Bericht über das Leben
und Treiben der Christen abgefaßt, und dennoch — weil sie die von
den Staatsgesetzen gebotenen heidnischen Ceremonien nicht mitinachten,
dem Bilde des Kaisers und der Götter nicht Weihrauch streuen und
Opfer bringen wollten, ließ er sie mit dem Tode bestrafen. Dem
aufgeregten Volke aber genügte die strenge Gerechtigkeit und wohl-
wollende Schonung der Richter keineswegs. Aus allen Seiten ver-
suchte es, durch ein tumultuarisches Verfahren sich der Christen zu
entledigen. Es scheint, daß gerade diese Gewaltsamkeiten und schreien-
den Ungerechtigkeiten, die vom Volk begangen wurden, die beiden
folgenden Kaiser Hadrianus (117 — 138) und Antoninus Pius
(138 — 161) zur Einstellung aller gerichtlichen Verfolgungen gegen
die Christen bewogen haben, weil es ihr Gemüth verletzte, der aufge-
regten Volkswuth neue Nahrung zu bielen. Aber der letzte unter
den edleren Kaisern, Marcus Aurelius (161 — 180), veranlaßt
wieder eine sehr blutige Verfolgung, deren eben so erschütternde als
erhebende Einzelheiten in den Märtyrergeschichten der Christengemein-
den zu Lyon und Vienne und in Smyrna (wo der 90jährige Poly-
carpus in den Flammen starb) uns vollständig aufbewahrt geblie-
bensind. Diese beiden Verfolgungen unter Trajanus und Marcus
Aurelius sind übrigens während des zweiten Jahrhunderts noch die
einzigen geblieben, die von Staatswegen unternommen wurden.
Unter den weiter folgenden elenden Kaisern Commodu s (180 bis
192), Pertinar, Julianus u. s. w. bis nahe an den Schluß des
Jahrhunderts trat wieder Ruhe ein — ein neuer Beweis, daß, je
träger und gleichgültiger die Kaiser waren, desto weniger die Christen
zu befürchten hatten. Je ernster sie es aber mit ihrer Pflicht nah-
men und je klarer ihnen die Zukunft vor Augen stand, desto eifriger
suchten sie den unvereinbar fremden Stoff des Christenthums aus dem
heidnischen Staatskörper herauszudrängen.
Durch viese Verfolgungen konnte natürlich die Ausbreitung
des Christenthums in keiner Weise gehemmt werden. Selbst da, wo
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn]]
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Extrahierte Personennamen: Marcus_Aurelius Marcus
Aurelius
Xvii. §. 11. Gründung des Ostgothenreichs rc. 293
der römischen Nnterthanen in den Gothenreichen zu machen. Hier
hatten sich also auf altrömischem Boden ein Paar entschiedene Gegen-
sätze neben einander festgesetzt, die voraussichtlich früher oder später
unter sich in Kamps gerathen und sich das Dasein streitig machen
mußten.
In diesem Kampfe, sobald er sich entspann, waren die arianischen
Reiche schon deshalb im Nachtheil, weil sie die Feinde in ihrem eignen
Hause hatten. Denn ihre römisch-katholischen Unterthanen hörten nie-
mals auf, die fremden ketzerischen Barbaren als Feinde ihres Volkes und
ihres Glaubens mit glühendem Haß und hochmüthiger Verachtung an-
zusehen. Desto fester schaarten sie sich um den römischen Bischof, als
um ihren gemeinsamen Mittelpunkt, und die Erwartungen Leo's des
Großen, daß Rom noch wieder eine (geistliche) Obmacht über alle
Theile des zerborstenen römischen Reichs erlangen würde, wurden durch
diese Verhältnisse um einen großen Schritt ihrer Verwirklichung näher
gebracht. Nach allen Seiten hin tröstend, ermunternd, auf künftigen
Sieg der katholischen Kirche hinweisend, gewann der römische Bischof
die Stellung eines allgemeinen geistlichen Vaters und verehrten Rich-
ters. Lieber als vor die ketzerischen Gerichte kam natürlich das katho-
lische Volk mit seinen Rechtsftreitigkeiten vor seine eignen Bischöfe,
und in letzter Instanz vor den Oberbischof in Rom. Selbst die großen
Eigenschaften, der Seelenadel, die Kraft und Milde, mit welchen Theo-
dorich zu Anfang seiner Regierung sich zierte, wurden weder gehörig an-
erkannt, noch vermochten sie ihm die Treue der katholischen Untertha-
nen zu sichern. Von Haß und Mißtrauen umgeben, wurde er leider
gegen das Ende seines Lebens selbst zu Mißtrauen, zu übereilten
Strafen, zu Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten gedrängt und wirkte
selbst dazu mit, daß nach seinem Tode die ostgothische Königsgewalt
in schmählichen Verfall gerieth. Dagegen dem katholischen Fran-
ke nkönig sah man alle Falschheit, alle grausame Treulosigkeit gern
nach, man bewunderte an ihm auch das, was schwer zu tadeln war,
man verzieh es ihm leicht, daß er durch die niederträchtigsten Mittel
sein Reich auf Kosten der stammverwandten merovingischen Könige
gegen Norden und Osten erweiterte, daß er im Blute seiner näch-
sten Anverwandten watete, daß er das ganze weitverzweigte mero-
vingische Geschlecht mit Stumpf und Stiel auszurotten suchte. Man
sah in ihm nur den Helden des katholischen Bekenntnisses und freute
sich der immer zunehmenden Macht des Frankenreichs, welches sich bald
tief in Deutschland hinein, bis nach Thüringen, bis an den Main und
die Donau erstreckte. Das unter den Römlingen sortwuchernde sitt-
liche Verderben hatte den Blick getrübt und das Urtheil gefälscht, also
daß auch gar treffliche römische Geschichtschreiber damaliger Zeit von
den großen Thaten und Verdiensten des Chlodwig mit Begeisterung
reden, für seine Frevel und Verbrechen aber kaum ein Auge zu haben
scheinen. Aber unseres Gottes allsehendes, unbestechliches Auge hat
nicht unterlassen, die Schuldsumme dieses Begründers des Franken-
reichs und seiner Nachfolger in seinen ewigen Büchern zusammenzu-
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Extrahierte Personennamen: Chlodwig
Extrahierte Ortsnamen: Rom Oberbischof Rom Frankenreichs Deutschland Main Donau
Xx. §. 2. Die karolingischen Kaiser.
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unverkennbare Einheit und Verwandtschaft aller Christenvölker auch durch
ein gemeinsames politisches Oberhaupt sichtbar und faßbar dargestellt
zu sehen. Wie das alte Römerreich so kunstvoll und wohlgegliedert
angelegt war, daß es ohne die höchste Spitze, ohne die Person des
Kaisers gar nicht eristiren konnte, so konnte auch die Wiederholung und
Erneuerung der altrömischen Staatsforinen und Gesetze unter den ger-
manischen und romanischen Völkern nicht wohl geschehen, ohne daß
man alsbald gewahr wurde, es fehle noch die nothwendige Spitze, das
Allen gemeinsame Oberhaupt. Nicht als ob dies nun der alleinige Re-
gent sein sollte, der alle Könige und Fürsten überflüssig machte. Das
war er in der letzten Zeit des röinischen Kaiserreichs schon lange nicht
mehr gewesen. Sondern er war das geweihete Oberhaupt sämmtli-
cher Könige und Regenten gewesen, derjenige, von welchem alle Herr-
scher ihre Herrschergewalt empfingen, der ihre Streitigkeiten schlichtete
und sie zu einem großen Bunde, zu einem Ganzen vereinigte. So
hatte schon Theodor ich, der Ostgothenkönig, als kein römischer Kai-
ser mehr da war, sich wieder an die Spitze aller germanischen Könige
im zertrümmerten Römerreich zu stellen versucht. Aber sein arianisches
Reich und Volk war bald zerfallen und weggewischt. Etwas Aehnliches
hatte Chlodwig, der Franke, angestrebt. Aber sein unwürdiges
Geschlecht war im vernichtenden Bruderkrieg durch Mord und Lüge zu
Grunde gegangen. Erst das neue kräftig emporstrebende karolin-
gische Königshaus gelangte an das lang erstrebte Ziel. Karl der
Große war der Schutzherr der Kirche, war das Oberhaupt aller Kö-
nige der Christenheit, war römischer Kaiser geworden.
§. 2. Die karolingischen Kaiser.
Aber das Scepter, welches der große Karl mit klarem Blick
und fester Hand erfaßt hatte, vermochten die schwachen Hände seiner
Nachfolger nicht zu halten. Was der Vater errungen und mit ma-
jestätischer Kraft und Sicherheit behauptet, ließ der Sohn in Staub
und Unehre verkommen. Statt als mächtiger Schutzherr der Kirche
ihre äußeren Geschicke sammt denen des Staats nach seinem Willen zu
regeln, wie es Karl gethan, zeigte sich Ludwig der Fromme als
willenloser Diener der Geistlichkeit, luchte den Schutz und die Hülfe der
Kirche in den Bedrängnissen, die er selbst sich bereitet (S. 348 f.). Noch
mehr: anstatt die Einheit seines Reiches zu wahren, welches fast die ganze
damalige Christenheit umfaßte, gab er selbst den Anstoß zur schnellen
Zersplitterung durch voreilige und ungerechte Theilung der Länder
unter seine Söhne. Daher denn die unseligen langwierigen Kriege
der Söhne gegen den Vater, daher nach seinem Tode der Krieg der
Söhne unter einander, daher die Schwächung ihrer Macht, die Auf-
lösung des Reichs, die gänzliche Verdunkelung der kaiserlichen Würde.
Lothar, der älteste Sohn Ludwig 's d es Frommen, hatte die Kai-
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Extrahierte Personennamen: Christenvölker Theodor Chlodwig Franke Karl Karl Karl Karl Karl Ludwig_der_Fromme Ludwig Lothar Ludwig_'s Ludwig